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Möbelspedition

Wir wissen, worauf es ankommt

Als Möbelspediteur bist du verpflichtet eine für die Haftungsrisiken eine Verkehrshaftungsversicherung abzusichern. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 451 HGB.
Bei einem Umzug übernimmt die Möbelspedition für das Umzugsgut die gesetzliche Haftung. Diese gesetzliche Haftung reicht aber häufig im Schadensfall für Schäden am Umzugsgut gem. § 451 e HGB mit maximal € 620 je Kubikmeter Laderaum.
Gerne bieten wie darüber hinaus eine Umzugs-Transportversicherung im Rahmen einer "Zeitwert" - oder "Neuwert"-Versicherung an. Dabei erhält der Auftraggeber seinen Schaden in vollem Umfang erstattet.

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